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Zwangsouting über Personenstand – Kritik an Bundesregierung

Wer vorher verpartnert war und die Lebenspartnerschaft hat aufheben lassen, wird seither mit dem Personenstand «Lebenspartnerschaft aufgehoben» geführt

Bild: Adobe Stock

Vor zwei Jahren hat der Deutsche Bundestag die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet. Wer vorher verpartnert war und die Lebenspartnerschaft hat aufheben lassen, wird seither mit dem Personenstand «Lebenspartnerschaft aufgehoben» geführt. Das kommt einem Zwangsouting gleich, kritisiert Sven Lehmann (GRÜNE).

Bürger*innen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und diese vor der Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts haben aufheben lassen, werden fortan mit dem Personenstand «Lebenspartnerschaft aufgehoben» geführt. Obwohl die Ehe die Rechtsnachfolge der Lebenspartnerschaft ist, kann dieser Eintrag auch auf Antrag nicht in „geschieden» geändert werden. Somit entsteht – trotz Gleichstellung durch die Ehe für alle – ein Zwangsouting durch Personenstand.

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Der Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann hat dazu die Bundesregierung befragt. Diese plant keine Änderungen. Eine Änderung im Personenstandsregister sei nicht möglich. Um ihre Beweisfunktion nach § 54 Personenstandgesetz zu erfüllen, müssen Personenstandsregister und -urkunden richtig und vollständig sein“, heisst es in der Antwort der Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

«Auch zwei Jahre nach Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts sind Lesben und Schwule noch immer nicht in allen Bereichen gleichgestellt, kritisiert Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen im Bundestag. «Einer der Gründe für die historische Entscheidung des Gesetzgebers zur Ehe für Alle war auch, dass es kein Zwangsouting über den Personenstand geben sollte. Liebe ist Liebe und verdient den gleichen Respekt. Jede Form der Andersbehandlung von Lesben und Schwulen ist diskriminierend. Auch diejenigen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft aufgelöst haben, sollten auf Antrag als ‚geschieden‘ geführt werden können.»


Die Antwort aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium erstaunt in seiner Ignoranz. Es wird behauptet, das Eheöffnungsgesetz entfalte keine Rückwirkung für in der Vergangenheit bereits abgeschlossene Sachverhalte. Das stimmt aber nicht. Genauso, wie durch die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe «die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten (…) rückwirkend beseitigt» (Bundestagsdrucksache 18/6665, S. 10) wurden (z.B. im Steuerrecht), sollte das bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften im Personenstandsrecht auch möglich sein.

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Das Beharren des Bundesjustizministeriums auf diese diskriminierende Gesetzeslücke sei zwei Jahre nach der Öffnung der Ehe für Alle extrem befremdlich. „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Gleichstellungslücke zügig zu beseitigen», so Lehmann.


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