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Reform für Transsexuellengesetz: «alter Wein in neuen Schläuchen»

Der Gesetzentwurf für die «Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags» wird von vielen Seiten kritisiert

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(Bild: iStock)

Nach jahrelangen Kämpfen für die Abschaffung des diskriminierenden, in weiten Teilen bereits für verfassungswidrig erklärten Transsexuellengesetzes (TSG) liegt nun ein Referentenentwurf vor, demzufolge der Geschlechtseintrag für trans*-Personen neu geregelt werden soll. Der Entwurf sieht vor, die bisher im § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) bzw. im TSG angesiedelten Regelungen für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für inter- und transgeschlechtliche Personen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammenzubinden. Das TSG soll damit ersetzt werden.

Die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) kritisiert den Gesetzentwurf von Justiz- und Innenministerium (BMJV & BMI) für die «Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags» als völlig unzureichend und inakzeptabel. Im Entwurf wird trans* Menschen erneut das Grundrecht auf geschlechtliche Selbstbestimmung versagt. Die trans Abgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) aus Bayern nannte den Entwurf am Donnerstag «entwürdigend».

Adrian Hector, Geschäftsführender Vorstand der BVT*, sagt dazu: «Mit geschlechtlicher Selbstbestimmung hat dieser Entwurf nichts zu tun. Nach wie vor entscheidet ein Gericht über den Antrag. Grundlage für die Entscheidung ist die Empfehlung nach einer Pflichtberatung – sprich
Begutachtung. Wir fordern seit Jahren einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag ohne Wenn und Aber. Ohne Gerichte, ohne Gutachten oder gutachtenähnliche Beratung. Unter Mitarbeit der BVT* hat eine interministerielle Arbeitsgruppe 2017 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorgelegt.» Davon sei der jetzige Entwurf von BMJV und BMI Lichtjahre entfernt.

Institutionelle Diskriminierung und Fremdbestimmung von trans* Menschen würden darin gesetzlich erneut festgeschrieben, stellenweise sogar verschärft. Der Entwurf verstosse gegen das grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsrecht, zu dem die geschlechtliche Identität und die selbstbestimmte Wahl des Geschlechtseintrags gehörten.


Die Verbesserungen für Antragstellende gegenüber dem bestehenden TSG seien marginal: Kosten für Gutachten entfallen. Eine Pflichtberatung statt zweier Gutachten, die Beratung hat aber Gutachtencharakter. Jugendliche ab 14 Jahren und Ausländer*innen können einen Antrag stellen.

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Ehepartner*innen von Antragsteller*innen sollen vor Gericht angehört werden
In zwei Punkten verschärft der Entwurf die bisherigen Regelungen: Ehepartner*innen von Antragstellenden sollen vor Gericht angehört werden. Neuanträge sind erst nach drei statt wie bisher zwei Jahren möglich.

Justiz- und Innenministerium haben die Fremdbestimmung in ihrem Entwurf mit dem «öffentlichen Interesse an der Validität der Eintragungen in den Personenstandsregistern» begründet.


Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kritisiert die vorgeschlagene Neuregelung als unnötig bürokratisch, zu kostenintensiv und vermisst vor allem eine – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – auf das Selbstverständnis der Person bei ihrer geschlechtlichen Identität als konstituierendem Bestandteil ihrer eigenen Persönlichkeit ausgerichtete Lösung.

Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärte: «Die gute Nachricht: Der zweifache Gutachtenzwang und damit verbundene Kostenaufwand fällt weg, was dem kontinuierlichen Druck der Betroffenen, ihrer Verbände und politischen Unterstützer*innen zu verdanken ist. Abgesehen davon ist der Entwurf eine herbe Enttäuschung. Denn für geschlechtliche Selbstbestimmung und weitgehende Entdiskriminierung sorgt er bei weitem nicht. Hier muss deutlich nachgesteuert werden.

Auch von Jens Brandenburg, Sprecher für LGBTIQ der FDP-Bundestagsfraktion, kam Kritik: «Die knappe Rückmeldefrist von zwei Tagen zur Bewertung eines umfangreichen Gesetzes ist eine Unverschämtheit. An einer ehrlichen Debatte über die Reform des Transsexuellenrechts sind Frau Barley und Herr Seehofer offenbar nicht interessiert. Eine Gängelung trans- und intergeschlechtlicher Menschen mit umfangreichen Screenings und belastenden Gerichtsverfahren lehnen wir entschieden ab.»

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Über die geschlechtliche Identität eines Menschen könne niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst. «Eine verpflichtende Ehegattenbefragung vor Gericht wäre eine unnötige Schikane von Menschen, die schon genug mit gesellschaftlicher Diskriminierung zu kämpfen haben. Sie haben kein Misstrauen, sondern Anerkennung und Unterstützung verdient.» Die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen müssten endlich einheitlich von den Krankenkassen übernommen werden.


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