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Wer heute vorsorgt, ist morgen versorgt

Steigende Lebenserwartung, ein tiefes Zinsniveau und AHV-Beitragslücken können die Rente schmälern.

Laut dem Schweizer Bundesamt für Statistik (BFS) dürfen sich neugeborene Jungen und Mädchen  in der Schweiz heute auf fünf bzw. auf drei Jahre mehr Lebenszeit freuen als ihre Geschlechtspendants von 1997. Die Folge: Der Rentenbezug verlängert sich, die Rente schrumpft.

Die 1. Säule (AHV/IV) und 2. Säule (Pensionskasse) haben zum Ziel, 60 % des zuletzt bezogenen Gehalts im Rentenalter zu sichern. Wegen des längeren Bezugs nimmt die Rente entsprechend ab (Senkung des Umwandlungssatzes*).

Ferner schmälert das aktuell tiefe Zinsniveau die Renditen auf die Pensionskassenguthaben deutlich stärker als noch vor einigen Jahren, was zu tieferen Guthaben zum Pensionierungsbeginn führt. Mit den rapide ansteigenden Krankenkassenprämien und Immobilienpreisen genügen die ersten beiden Säulen so kaum für einen sorglosen Lebensabend.

Risiko einer Altersarmut reduzieren
Eine rechtzeitige Privatvorsorge reduziert das Risiko einer Altersarmut – zum Beispiel mit der 3. Säule in Form einer gebundenen (3a) oder freien Vorsorge (3b). Die Unterschiede zwischen den beiden Vorsorgevarianten, Sparmöglichkeiten und Produkteanbietern bringt das Informationsportal vorsorge-3a.ch auf den Punkt (siehe Tabelle).

Achtung AHV-Beitragslücken!
Neben der privaten Vorsorge sollten Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit auch ihr individuelles Konto bei der Ausgleichskasse überprüfen (Gratis-IK-Auszug) – wegen AHV-Beitragslücken infolge von Studium, Auslandaufenthalt oder Arbeitsunterbruch. Solche Lücken kürzen die Rente um zirka 2.3 % pro fehlendes Beitragsjahr.
Allerdings lassen sich Beitragslücken bis fünf Jahre rückwirkend schliessen – auch nicht einbezahlte, aber abgerechnete Beiträge der Arbeitgeber, sofern die Abzüge anhand von Lohnabrechnungen beweisbar sind. Diese nicht einbezahlten Beiträge sind der AHV 30 Tage nach Erhalt des IK-Auszuges zu melden, andernfalls verfallen sie endgültig.

BVG-Unterdeckung vermeiden
Wer in Teilzeit arbeitet, kann in der 2. Säule (BVG) unterversichert sein. Zum einen, weil die Eintrittsschwelle von CHF 21 330 pro Jahr erreicht werden muss, um obligatorisch versichert zu sein. Zum anderen wegen des Koordinationsabzugs von CHF 24 885, der vom Jahreseinkommen abgezogen wird, um die versicherte BVG-Lohnsumme zu ermitteln, da ein Teil der Rente schon über die AHV finanziert ist.

Das führt bei zwei Teilpensen zu grossen Einbussen im Vergleich zu einem Vollpensum mit gleicher Lohnsumme: Angenommen, jemand arbeitet in zwei 50 %-Pensen und verdient damit gleich viel wie jemand mit einem 100 %-Pensum (Jahressalär von CHF 60 000), so ergibt die Teilzeitvariante eine BVG-Lohnsumme von insgesamt CHF 10 230 statt CHF 35 115, weil der Koordinationsabzug pro Arbeitgeber erfolgt. Es gibt Pensionskassen, die den Koordinationsabzug dem Pensum prozentual angleichen, um Teilzeitmitarbeitende nicht zu benachteiligen. Hier lohnt sich ein Blick ins PK-Reglement, um solch frappante Einbussen zu vermeiden. Unabhängig davon: Eine private Vorsorge empfiehlt sich heute für alle.


Rolf Häusler, Finanzplaner bei der Zürcher Kantonalbank, hat die Inhalte dieses Artikels für Mannschaft Magazin auf ihre Richtigkeit überprüft.

*Umwandlungssatz = jährliche Rentenhöhe in % des PK-Guthabens: z. B. ergibt ein Umwandlungssatz von 6,8 % auf CHF 100 000 Kapital eine Rente von CHF 6 800/Jahr.

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