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Hessen und Berlin starten Antrag zum Verbot von Konversionstherapien

Die Initiative mehrerer Länder mit dem Titel «Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken»kommt am 12. April in den Deutschen Bundesrat

Verbot von Konversionstherapien
Symbolbild (Foto: AdobeStock)

Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hat am Dienstag auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrendt (Grüne), beschlossen, sich gemeinsam mit dem Land Hessen für ein Verbot  sogenannter Konversionstherapien im Bundesrat einzusetzen.

Justizsenator Behrendt erklärte am Dienstag, es gebe immer noch Personen und Organisationen, die der Überzeugung seien und diese verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien heilbare Erkrankungen oder psychische Störungen. «Das kann vor allem bei jungen Menschen in der Phase ihrer Identitätsfindung zur Ablehnung der eigenen sexuellen Identität führen und schwerwiegende psychische Belastungen nach sich ziehen. Es ist die Aufgabe des Staates, junge Menschen vor Therapien oder anderen Behandlungsformen zu schützen, die ihr verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht verletzen.» Hier komme dem Staat ein Schutzauftrag zu.

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Konversionstherapien hätten nicht nur Auswirkungen auf die seelische Gesundheit der Betroffenen, sondern trügen mit dazu bei, dass Diskriminierung sowie die Abwertung und Stigmatisierung homo- und bisexueller Menschen verstärkt wird.

Neben dem Verbot solcher «Homoheilungen» fordert der Entschliessungsantrag die Bundesregierung dazu auf, verstärkt Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung zu betreiben und verschiedene Massnahmen einzuleiten, die gerade Minderjährige in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen.


Konversionstherapien sind gesundheitsgefährdend

«Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Wesensmerkmale des Menschen, keine Entscheidung. Entsprechend ist Homosexualität keine Erkrankung und deshalb auch in keiner Weise behandlungsbedürftig. Im Gegenteil: Konversionstherapien sind auch nach Ansicht psychologischer Fachverbände und der Bundesärztekammer gesundheitsgefährdend. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag diese Bundesratsinitiative vereinbart», so der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose (Grüne).

Unter Konversions- bzw. Reparativtherapien sind Massnahmen und Behandlungen zu verstehen, die zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität von Personen gezielt zu verändern. Hiervon sind insbesondere homosexuelle Personen betroffen. Es gibt nach wie vor Personen, Organisationen und Institutionen, die die Überzeugung vertreten und verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien Erkrankungen oder psychische Störungen und könnten entsprechend therapiert werden. Diese Pathologisierung befördert ein gesellschaftliches Klima, das die Diskriminierung, Abwertung und Stigmatisierung homo- und bisexueller Personen verstärkt. Aufklärungsarbeit und gesellschaftliche Akzeptanzförderung sind hier wichtige Schlüsselaufgaben.

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Eine offene, respektvolle und informierte Gesellschaft sowie ein wertschätzendes Miteinander trügen massgeblich dazu bei, dass Konversionstherapien die Nachfrage entzogen werde, so Klose. Hierfür sollen Massnahmen, die zur öffentlichen Aufklärung und Sensibilisierung in Bezug auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identitäten beitragen, unterstützt werden. Ziel sei es, Akzeptanz und Wertschätzung im gesellschaftlichen Miteinander zu fördern, der Pathologisierung entgegenzuwirken sowie homo- und transfeindlich motivierter Diskriminierung und Gewalt entgegenzuwirken. Neben dieser gesellschaftspolitischen Aufgabe seien geeignete Regelungen im Gesundheitssystem zu treffen.


«Es ist wichtig, dass das Anbieten, Bewerben und Durchführen von Konversionstherapien wirksam unterbunden und verboten wird», so Klose.

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Bereits 2013 verurteilte der Weltärztebund (WMA) diese «Umpolungstherapien» in seinem Statement on Natural Variations of Human Sexuality als Menschenrechtsverletzung und mit der Ethik ärztlichen Handelns nicht vereinbar. Im Folgejahr verurteilte der Deutsche Ärztetag verurteilte in seinem Beschlussprotokoll die Pathologisierung der sexuellen Orientierung durch entsprechende Therapien und warnte vor den negativen Auswirkungen solcher Behandlungen auf die Gesundheit.


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