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Schwule Juristen kritisieren Pläne für Abstammungsrecht: «missglückt»

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) ist in weiten Teilen mit den Plänen der deutschen Justizministerin nicht einverstanden

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Symbolbild: Shutterstock

Die Schwulen Juristen begrüssen das Vorhaben, das Abstammungsrecht den geänderten Realitäten in Deutschland anzupassen. Allerdings werde der vorgelegte Barley-Entwurf dem Reformbedarf nicht gerecht, da er zum Teil neue Diskriminierungen schaffe.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) hat auf ihrer Frühjahrstagung «Sexuelle Identitäten und Recht“ (22. bis 24. März 2019) Fragen des Abstammungsrechts behandelt und eine Stellungnahme zum Diskussions-Teilentwurf (PDF) eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) abgeben.

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Die BASJ begrüsst die Intention von Ministerin Katarina Barley (SPD), das Abstammungsrecht den geänderten Realitäten anzupassen. Allerdings werde der vorgelegte Entwurf des BMJV diesem Reformbedarf nicht gerecht, indem er zum Teil neue Diskriminierungen schaffe und zum Teil in sich widersprüchlich sei. Zum Teil, so die Schwulen Juristen, bringe er sogar Verschlechterungen gegenüber der gegenwärtigen Situation mit sich und lasse einige relevante Familienkonstellationen unberücksichtigt..

Elternteil zweiter Klasse
So kritisieren die Schwulen Juristen u. a. das Konzept der Mit-Mutterschaft – hiermit soll die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, als Mit-Mutter mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden. Das schaffe jedoch ein Elternteil zweiter Klasse und sei daher diskriminierend, kritisiert die BASJ. Zudem sei nicht klar, welcher Titel für inter Menschen gelten sollte – oder für Väter.


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Mit dem Ausklammern der Mehr-Elternschaft bleibe der Entwurf zudem klar hinter der gesellschaftlichen Realität zurück. Es liege im Kindeswohl, die tatsächlichen Beziehungen in einer rechtlichen verbindlichen Situation absichern zu können.

Zudem findet die BASJ den Unterschied zwischen privater und medizinisch assistierter Insemination nicht gerechtfertigt und fordert darum, beide Vorgänge gleich zu bewerten. «Sehr enttäuschend» nennen die Juristen den Plan, dass es vor der Zeugung nicht mehr möglich sein soll, verbindliche Erklärungen abzugeben.

Forderung nach Beteiligung an Diskussion
«Wenn es darum geht die an der Zeugung beteiligten Personen an ihrer Verantwortung festzuhalten, müssten vielmehr präkonzeptionelle Erklärungen ausdrücklich zugelassen werden», heisst es in dem Brief an die Justizministerin. An deren Ende schreiben die Juristen, sie wären dankbar, wenn sie in den weiteren Diskussionsprozess einbezogen werden würden.


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Mit ihren Vorschlägen will Ministerin Barley das Abstammungsrecht umfassend reformieren. Die Grosse Koalition hatte sich auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, die bestehenden Regelungen «im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und Veränderungen in der Gesellschaft» zu überprüfen.


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