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Abstammungsrecht stärken, Regenbogenfamilien absichern!

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüsst, dass Bundestag und Regierung endlich über die dringend notwendige Reform des Abstammungsrechts diskutieren

Regenbogenfamilien
Symbolfoto: AdobeStock

Am Montag gibt es im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur «Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschliessung für Personen gleichen Geschlechts». Auch Pläne von SPD und FDP liegen auf dem Tisch.

In der Vorwoche hatte Justizministerin Katarina Barley (SPD) ebenfalls einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem das Abstammungsrecht reformiert werden soll. Er enthält das Prinzip der Mit-Mutterschaft. Aus der FDP kommt der Vorschlag der Mehrelternschaft.

Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärte nach der Anhörung: Es habt sich eindeutig gezeigt, dass die aktuelle Rechtslage Kinder diskriminiert, die in gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften hineingeboren werden.

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«95 Prozent der Regenbogenfamilien bestehen aus zwei lesbischen Frauen als Müttern. Diese Frauen bekommen Kinder mit oder ohne Anpassung des Abstammungsrechts. Aber der Weg über das umständliche Verfahren der Stiefkindadoption ist steinig», so Schauws. Ihre Forderung: «Jede Frau in einer gleichgeschlechtlichen Ehe sollte durch die Geburt eines Kindes automatisch Mutter werden, so wie jeder Ehemann automatisch Vater wird. Darüber hinaus fordern wir die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung ebenso wie es die Vaterschaftsanerkennung gibt. Unseren Forderungen schloss sich im Rechtsausschuss die Mehrheit der eingeladenen Expert*innen.»


Allerdings sei dies der erste dringend notwendige Schritt. In einem zweiten Schritt wolle man ein modernes Familienrecht gestalten, das zu den Bedürfnissen von allen Familien passt. «Elterliche Mitverantwortung, trans Eltern, Regelungen für soziale Elternschaft und schwule Paare, die gerne Kinder möchten und derzeit keine rechtlich sichere Möglichkeit haben, dafür brauchen wir auch Lösungen.»

Michael Kauch, Bundesvorsitzender der Liberale Schwule und Lesben (LiSL) kritisiert, dass der grüne Entwurf aus der Sicht lesbischer Zwei-Mütter-Familien geschrieben sei, in denen der Vater keine Rolle spielen solle.

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«Immer mehr Regenbogenfamilien sind aber Mehreltern-Familien, in denen neben den Müttern auch der Vater bzw. die Väter aktiv Verantwortung für das Kind übernehmen. Auch für diese Familien muss das Familienrecht passen. Sie haben die gleiche Legitimität wie Zwei-Mütter-Familien. Hierbei haben die Grünen versagt: statt emanzipatorisch für alle Familienformen zu wirken, bleiben sie in heteronormativen Denkmustern gefangen», so Kauch.


Hier geht es um die Entrechtung von schwulen Vätern

Der Gesetzentwurf der Grünen sei darüber hinaus eine Mogelpackung». Denn: «Anders als der Titel suggeriert, kann nach dem Entwurf jede – auch nicht verheiratete – Partnerin der Mutter mittels Mutterschaftsankennung den leiblichen Vater verdrängen.» Hier gehe es laut Kauch nicht um die Angleichung an die Ehe für alle – «hier geht es um die Entrechtung von schwulen Vätern.»

Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), erklärt. der LSVD begrüsse, dass Bundestag und Regierung endlich über die dringend notwendige Reform des Abstammungsrechts diskutieren. Denn: «Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.» Der LSVD werde sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen und fordern, dass Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert würden.

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So erlange etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. «Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können.»

Bis zu vier Menschen sollen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können
Der LSVD fordert zudem einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. «Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden», so Lünsmann.

«Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden. Transgeschlechtlichen Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende transgeschlechtliche Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender transgeschlechtlicher Mann als Mutter erfasst.»

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Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfehle sich auch aufgrund der Reform des Personenstandsrechts, die mit divers eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen männlich und weiblich ermöglicht hat.


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