in

Paragraf 175: Anspruch auf Entschädigungen wird erweitert

Nach der am Mittwoch in Kraft getretenen Richtlinie können künftig Homosexuelle Leistungen erhalten, gegen die «nur» ein Ermittlungsverfahren lief oder die «nur» in U-Haft sassen

Paragraf 175
Archivbild mit Katarina Barley (2.v.l.) und Vertretern der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. BISS

Künftig haben in Deutschland Anspruch auf Entschädigung nicht nur nach dem inzwischen abgeschafften Strafrechtsparagrafen 175 verurteilte, aber dennoch geschädigte Homosexuelle.

Der Anspruch auf Entschädigung wurde von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) erweitert. Nach der am Mittwoch inkraft getretenen Richtlinie können künftig Homosexuelle Leistungen erhalten, gegen die ein Ermittlungsverfahren lief oder die in Untersuchungshaft sassen, auch wenn am Ende jeweils ein Freispruch stand.

Bisher nur acht §175-Opfer in Berlin rehabilitiert – «beschämend»

Bislang wurden nur diejenigen entschädigt, die aufgrund des inzwischen abgeschafften Strafrechtsparagrafen 175 rechtskräftig wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Dem LGBTIQ-Aktivisten Wolfgang Lauinger, der Ende 2017 verstarb, blieben Entschädigungsleistungen somit versagt. Lauinger wurde 99 Jahre alt – damit war er eins der ältesten überlebenden Opfer des «Schwulenparagraphen» 175.

3000 Euro pro Verurteilung
Im Juni 2017 war im Deutschen Bundestag das «Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen» verabschiedet werden. Es sieht vor, dass Verurteilte pauschal 3.000 Euro erhalten sollen sowie 1.500 Euro je angefangenem Jahr ihrer Inhaftierung.


«Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs hat Menschen bestraft, weil sie gleichgeschlechtliche Partner liebten. Paragraf 175 hat Leben zerstört. Es war ein Zeichen später Gerechtigkeit, die erfolgten Verurteilungen endlich durch Gesetz aufzuheben. Ab sofort ist eine Entschädigung auch für die Menschen möglich, die verfolgt, aber letztlich nicht verurteilt worden sind. Auch ihre Leben hat Paragraf 175 schwer belastet. Es ist wichtig, dass wir Solidarität und Anerkennung zeigen. Die Verfolgung Homosexueller war aus heutiger Sicht grobes Unrecht. Als Rechtsstaat übernehmen wir dafür heute Verantwortung», erklärte die Ministerin am Mittwoch.

Zu den neuen Entschädigungsmöglichkeiten für nach dem ehemaligen §175 strafrechtlich verfolgte, aber nicht verurteilte Homosexuelle erklärt Sven Lehmann, Grünen-Sprecher für Queerpolitik: «Endlich werden mehr Menschen für das Unrecht entschädigt, das ihnen der Staat angetan hat. Nach über einem Jahr Druck aus der Opposition hat die Bundesjustizministerin nun eine Richtlinie vorgelegt zur Ausweitung der Entschädigung auch auf nicht verurteilte, aber dennoch geschädigte Betroffene.» Das sei auch ein Ergebnis guter Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg, so Lehmann.

Erstes Pflegeheim in NRW öffnet sich für queere Senioren

«Ab sofort ist eine Entschädigung auch für die Opfer ohne rechtskräftige Verurteilung möglich. Das ist deswegen wichtig, weil die staatliche Verfolgung auch ohne Urteil gesellschaftliche Ächtung und massive Beeinträchtigungen und Schäden für die Menschen bedeutet haben. Die Antragstellung und Genehmigung der Entschädigung soll unbürokratisch erfolgen.» Der Grünen-Politiker hoffe sehr, dass sich möglichst viele Menschen, die unter der staatlichen Homosexuellen-Verfolgung gelitten haben, beim Bundesamt für Justiz melden.


Auch Jens Brandenburg, FDP-Sprecher für LGBTIQ, sprach von einem guten Ergebnis vertrauensvoller und fraktionsübergreifender Zusammenarbeit. «Die Verfolgung Homosexueller lässt sich durch nichts wiedergutmachen. Wer durch den § 175 unter Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft und beruflichen Folgen gelitten hat, erhält nun zumindest eine finanzielle Entschädigung für das erfahrene Unrecht.»


Freak Show

Homophobie in US-Kleinstadt – eine Dragqueen schlägt zurück

Mit-Mutterschaft

«Mit-Mutterschaft» soll lesbische Paare gleichstellen