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Rechtskommission macht Weg frei für Ehe für alle

Nebst einer Kernvorlage zur Öffnung der Ehe in der Schweiz stellt die Rechtskommission eine Variante zur Öffnung des Zugangs zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen in Aussicht

Mit-Mutterschaft
Bild: iStock

Mit überwiegender Mehrheit hat die nationalrätliche Rechtskommission heute einen Vorentwurf zur Ehe für alle mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet. Neben der Kernvorlage soll zusätzlich eine Variante mit Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen in die Vernehmlassung gehen.

Gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz sollen heiraten dürfen. Die Rechtskommission des Nationalrats hat heute Donnerstag mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen entsprechenden Vorentwurf verabschiedet. Die Öffnung der Ehe soll auf Gesetzesstufe erfolgen, schreibt die Rechtskommission in einer Medienmitteilung. Eine Verfassungsänderung wäre somit nicht nötig. «Im Sinne einer Öffnung des Zugangs zur Ehe sollen die Bestimmungen, welche sich auf den Bestand einer Ehe beziehen, künftig auch auf gleichgeschlechtliche Ehen Anwendung finden.»

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Eingetragene Partnerschaften – wie sie heute gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen – sollen nicht mehr möglich sein. «Bereits vor dieser Revision eingetragene Partnerinnen und Partner dürfen allerdings weiterhin in einer eingetragenen Partnerschaft leben», so die Rechtskommission. «Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, eine bereits bestehende Partnerschaft ohne unnötige bürokratische Hürden in eine Ehe umzuwandeln.»

An der heutigen Sitzung beschloss die Rechtskommission, die Kernvorlage mit einer Variante bezüglich dem Zugang zum fortpflanzungsmedizinischen Verfahren der Samenspende zu ergänzen. Somit sollen nebst heterosexuellen Ehepaaren auch miteinander verheiratete Frauenpaaren die Möglichkeit erhalten, ihren Kinderwunsch mittels Samenspende umzusetzen. «Die Eizellenspende und Leihmutterschaft sind im geltenden Recht im Gegensatz zur Samenspende auch für gemischtgeschlechtliche Ehepaare verboten», schreibt die Rechtskommission. Daran wolle sie zum jetzigen Zeitpunkt nichts ändern. Sie ist der Ansicht, dass diese Fragen im Rahmen einer allgemeinen Diskussion zur Fortpflanzungsmedizin geprüft werden müssten.


Benachteiligung schwuler Ehepaare?
Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung stellte sich eine knappe Mehrheit der Kommission auf den Standpunkt, dass der Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen zu einer Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und schwulen Ehepaaren führen würde.

Zudem stuft sie die Variante zur Öffnung des Zugangs zur Samenspende als «politisches Risiko» ein, die die Öffnung der Ehe als Ganzes gefährden könnte. Diese Befürchtung äusserte sie bereits an der letzten Sitzung im Juli 2018.

Die Vernehmlassung soll in den nächsten Wochen eröffnet werden, so die Kommission.


Rosen und Regenbogen für die Ehe für alle

Im Rahmen der heutigen Sitzung der Rechtskommission setzten LGBTIQ-Organisationen und rund 120 Menschen ein Zeichen für die Ehe für alle vor dem Bundeshaus in Bern.

 


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