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Deborah, Marisa & Leilani – «Unser Kind trug einen anderen Namen als wir»

Greg Zwygart über seinen Besuch bei der jungen Familie. Wie steht es wirklich um die Rechte der Regenbogenfamilien?

Regenbogenfamilie
Die Regenbogenfamilie Deborah und Marisa Emery beim Verlassen des Frauenspitals Bern mit Töchterchen Leilani. (Foto: zvg)

Seit einem Jahr kann man sich als Regenbogenfamilie mit der Stiefkindadoption rechtlich absichern. Doch die Lösung ist nicht ideal. Fehlregelungen im Namensrecht, Einmischungen der KESB und eine einjährige Wartefrist lassen Deborah Emery und ihre Partnerin Marisa wissen, dass sie heterosexuellen Elternpaaren rechtlich nicht gleichgestellt sind.

Im Rahmen des revidierten Adoptionsrechts steht gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz seit dem 1. Januar 2018 die Stiefkindadoption offen. Damit ist es beispielsweise möglich, dass eine Frau zum gesetzlichen Elternteil des Kindes ihrer Partnerin wird. Voraussetzungen dafür sind ein mindestens einjähriges Pflegeverhältnis zum Kind und ein Nachweis einer mindestens dreijährigen Hausgemeinschaft des Paares.

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