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Die Schweiz rückt LGBTIQ-Diskriminierungsschutz etwas näher

Der Nationalrat geht sogar einen Schritt weiter als der Bundesrat

Pink Cross
Symbolbild (Bild: iStockphoto)

Der Nationalrat beschliesst mit 118 zu 60 Stimmen die Erweiterung der Anti-Rassimusstrafnorm auf die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität. Nun muss die Vorlage noch durch die kleine Kammer.

Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu diskriminieren soll strafbar werden. Der Nationalrat befürwortete heute Dienstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 118 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die SVP stimmte dagegen, ebenso einzelne Verteter*innen der FDP. Nun muss der Ständerat über den Gesetzesentwurf befinden.

SP-Nationalrat Mathias Reynard hatte die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm 2013 auf die sexuelle Orientierung mit einer parlamentarischen Initiative gefordert. Homophobie sei besonders unter jungen Menschen verbreitet und werde oft kleingeredet. Mit der Anpassung des Strafgesetzbuches setze das Parlament ein Zeichen, dass Homophobie in der Schweiz nicht toleriert werde. BDP-Nationalrat Bernhard Guhl fügte hinzu, dass eine Diskriminierung umso mehr belastend sei, wenn rechtlich nicht gegen sie vorgegangen werden könne

Wie die Nachrichtenagentur sda berichtet, sei die Erweiterung um die Geschlechtsidentität nicht unumstritten gewesen. Geschlechtsidentität sei ein verschwommener Begriff und hänge vom subjektiven Befinden einer einzelnen Person ab, so FDP-Nationalrat Philippe Bauer. Eine Aufnahme in die Anti-Rassismusstrafnorm würde das Strafrecht unvorhersehbar machen.


Bundesrat unterstützt lediglich Erweiterung des Diskriminierungsschutzes um sexuelle Orientierung
Auch der Bundesrat unterstützte lediglich die Erweiterung des Diskriminierungsschutzes um die sexuelle Orientierung. Im Schweizerischen Recht sei der Begriff Geschlechtsidentität bisher unbekannt und relativ unbestimmt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga heute Dienstag. Geschlechtsidentität entspreche einem individuellen und zutiefst intimen Gefühl. Der Nationalrat ging mit seinem Votum also einen Schritt weiter als der Bundesrat und sprach sich nicht nur für einen Schutz von Homo- und Bisexuellen, sondern auch von trans Menschen aus.

Der Entscheid des Nationalrates ist seit langem fällig

Die Schweizer LGBTIQ-Dachverbände zeigen sich in einer Medienmitteilung «hocherfreut» über dieses Ergebnis. Eine Erweiterung der Bestimmung im Strafgesetzbuch würde es dem Schweizer Staat ermöglichen, homo-, bi-, inter- und transphobe Hassverbrechen effizienter zu verfolgen und damit aktiv gegen Diskriminierung einzustehen, schreiben sie. «Der Entscheid des Nationalrates ist seit Langem fällig», sagt auch Audrey Aegerter, Präsidentin InterAction (Association Suisse pour les Intersexes). «Ein angemessener Schutz vor trans-, inter-, bi- und homophoben Hassverbrechen ist dringend nötig.»

«Der nächste nötige Schritt ist die polizeiliche Erfassung von Diskriminierung und Hassrede gegen LGBTIQ», so Anna Rosenwasser, Geschäftsleiterin LOS. «Die Meldestelle für LGBTIQ-phobe Vorfälle, die LGBT-Helpline, erfasst diese bereits partiell, doch ist dieses Angebot bei Weitem kein Ersatz für die notwendige staatliche Erfassung.»



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