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Berlin will Rehabilitierungsgesetz für §175-Opfer nachbessern

§175
§175er als T-Shirt-Motiv (Foto: www.moscasdecolores.com/en/protest-collection/protest-paragraph-175-germany)

Vor 24 Jahren, am 11. Juni 1994, trat § 175 Strafgesetzbuch außer Kraft. Justizsenator Dirk Behrendt hat deshalb am Montag eine Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung von Personen, die zwischen 1945 und 1994 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verfolgt wurden, auf den Weg gebracht. Die Initiative soll zunächst dem Berliner Senat zum Beschluss vorgelegt werden. Ziel ist es insbesondere, dass für Betroffene, die in Folge einer Verurteilung, einer Haftstrafe oder wegen anderer Repressionen unter massiven Spätfolgen leiden, ein sozialer Ausgleich gewährt wird.

Senator Behrendt: „Das Rehabilitierungsgesetz aus dem letzten Jahr war ein wichtiges Signal an die Opfer, doch es hat in der Praxis Lücken. Beispielsweise bleiben jene Opfer unberücksichtigt, die in Untersuchungshaft saßen und nicht verurteilt wurden. Erinnert sei an dieser Stelle an Wolfgang Lauinger, der mit 99 Jahren vor kurzem verstarb und wegen dieser Regelungslücke nie entschädigt wurde. Wir sind den Opfern dieses Unrechts eine schnelle Hilfe schuldig, denn die Betroffenen sind in einem hohen Alter und sollten ihre Entschädigung noch erleben.“

Kurz vor Weihnachten war Wolfgang Lauinger, Träger des Bundesverdienstkreuzes, in Frankfurt am Main verstorben. Er wurde 99 Jahre alt – damit war er einer der ältesten überlebenden Opfer des „Schwulenparagraphen“ 175. Ausgerechnet er bekam keine Entschädigung für die Verfolgung in der Bundesrepublik, für die er sich jahrzehntelang eingesetzt hatte: Das zuständige Bundesamt für Justiz hatte seinen Antrag abgelehnt. Grund: Er hatte „nur“ in U-Haft gesessen, war nicht rechtskräftig verurteilt worden.



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