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Homosexuelle „abschlachten“! – 1800 Euro Strafe für Facebook-Hetze

Weil sie bei Facebook gegen Homosexuelle und Flüchtlinge hetzte, stand jetzt eine 59-jährige Frau aus dem Ostallgäu vor Gericht. Die Frau, die der Reichsbürger-Bewegung nahesteht, wurde am Montag wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Kaufbeuren zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Nach einem Bericht der Allgäuer Zeitung hatte die Frau laut Anklageschrift im Oktober 2016 in einem mittlerweile gelöschten Post geschrieben, jeder Andersdenkende, Homosexuelle oder Flüchtling gehöre „abgeschlachtet“. (Weil in einer Facebook-Gruppe offen gegen Schwule gehetzt wurde, hat Facebook die Seite gesperrt.)

Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe und behauptete, ihr Facebook-Account sei damals gehackt worden. Der Staatsanwalt und die Richterin glaubten ihr aber nicht – nicht zuletzt, weil die 59-Jährige in anderen Posts sowie in Briefen an die Justiz ihre rechte Gesinnung hatte erkennen lassen.

Strafe für Facebook-Hetze
Löscht Hass-Kommentare zu langsam: Facebook (Foto: Pixabay)

Die Schreiben der Angeklagten, so die Vorsitzende des Gerichts, würde „nur so triefen vor Geringschätzung gegenüber Moslems, Flüchtlingen und Homosexuellen“.


Strafe für Facebook-Hetze: 7000 Euro
Ebenfalls wegen Volksverhetzung war vor einem Monat der AfD-Politiker Nerstheimer zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt worden. Er hatte Homosexuelle u. a. als „degenerierte Spezies“ bezeichnet.

Das seit 2018 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, dass „offensichtlich strafbare“ Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen sind. Im Jahr 2017 waren laut Beschwerdestelle des Internetverbands Eco beanstandete Inhalte erst nach durchschnittlich 80 Tagen nicht mehr verfügbar.


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