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Streitpunkt Eheöffnung: Ex-CSUler Simon Giegerich wechselt zur SPD

Simon Giegerich
Simon Giegerich (Foto: Facebook)

Die ablehnende Haltung seiner Partei zur Eheöffnung hat den schwulen Politiker schon lange gestört. Darum wechselt Simon Giegerich (39) von der CSU- zur SPD-Fraktion und zwar im Stadtrat der unterfränkischen Stadt Obernburg.
Im nichtöffentlichen Teil der Stadtratsitzung hatte er die Kollegen vergangene Woche offiziell darüber informiert und bereits Gespräche mit den Fraktionen im Vorfeld geführt.

Giegerich erklärt gegenüber dem Main-Echo: »Meine politische Meinung hat sich geändert. Das ist ein Prozess, der über Jahre ging.«

Der Ex-CSUler ist mit seinem Partner verheiratet. Die Haltung seiner Partei in der Frage der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften habe ihn gestört. Auch die CSU-Aussage »Wir müssen den rechten Rand abdecken« fand er befremdlich.


Giegerich ist auch Zweiter Bürgermeister der Stadt und somit Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters Dietmar Fieger (CSU). Sein Amt will er auch als Genosse weiter ausüben. »Ich bin für sechs Jahre gewählt.« Das war 2014: 19 Ja-Stimmen gab es, nur eine Enthaltung.
Der Bürgermeister von Obernburg bedauert Giegerichs Schritt. »Er hat es begründet und ich kann es nachvollziehen«, so Fieger zum Main-Echo.

Simon Giegerich
Weiß-blaue Vergangenheit: Simon Giegerich (Foto: CSU)

Simon Giegerich hat bereits im Herbst 2016 der CSU den Rücken gekehrt, nach fast 20 Jahren Mitgliedschaft. »Meine Geduld war und ist hier am Ende«, erklärte er.

Seine ehemalige Partei gibt auch nach der Eheöffnung keine Ruhe. Bayerns CSU-Regierung behält sich eine Verfassungsklage vor. „Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, die gründlich und umfassend geprüft werden müssen“, erklärte die Staatskanzlei in München erst kürzlich gegenüber der MANNSCHAFT.


„Zur Klärung der juristischen Fragen wurden von der Staatsregierung neben dem Sachverstand innerhalb der Staatsregierung auch externe Experten einbezogen und zwei Rechtsgutachter beauftragt. Die juristische Prüfung solcher komplexer verfassungsrechtlicher Fragestellungen nimmt erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch. Nach Abschluss der Prüfung wird die Staatsregierung entscheiden, ob sie gegen die Neuregelung eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht einreicht.“


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