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Nazi-Verfolgung: Und was ist mit den lesbischen Opfern?

Wenn von der Verfolgung homosexueller Menschen durch die Nazis die Rede ist, geht es in der Regel um schwule Männer. Über die Verfolgung lesbischer Frauen durch die Nationalsozialisten ist nicht allzu viel bekannt. Es gibt Ausnahmen: So wurde die damalige Berliner Schaffnerin Elli Smula wegen ihrer Sexualität nach Ravensbrück deportiert. Seit 2015 erinnert ein Stolperstein an sie. Kürzlich wurde erstmals ein schwules Zwillingspaar mit Gedenksteinen geehrt.

In dieser Woche befasst sich der Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erneut mit der Frage, wie der im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben mit dem gebotenen Respekt gedacht werden kann. Dazu erklärt Henny Engels, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Unsichtbarkeit der Verfolgung von Lesben muss thematisiert werden!

„Der Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten muss ein angemessenes Gedenken an das Leid lesbischer Frauen sicherstellen. Der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) plädiert für einen wissenschaftlich validen Umgang mit den bereits vorhandenen Daten. Er hält es dabei ebenfalls für unabdingbar, die Unsichtbarkeit der Verfolgung von Lesben zu thematisieren und darauf zu drängen, dass Forschung und Lehre den unbeantworteten Fragen zu Leben, Verfolgung und Ermordung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus weiter nachgehen.


Nazi-Verfolgung
Die lesbische Berliner Schaffnerin Elli Smula nach Ravensbrück deportiert (Foto: Koordinierungsstelle Stolpersteine Berlin)

„Keine vielfältigen und belastbaren Belege“

Aus der Tatsache, dass es keine vielfältigen und belastbaren Belege dafür gibt, dass lesbische Frauen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden, kann und darf nicht der Schluss gezogen werden, dass ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung in der Bewertung und Einordnung durch die nationalsozialistische Justiz völlig ohne Belang war. Das Gedenken allein an den ausdrücklichen nationalsozialistischen Kriterien der Strafverfolgung zu messen, vernachlässigt andere Erkenntnisse aus den wissenschaftlichen Arbeiten zur NS-Homosexuellenverfolgung und reproduziert nationalsozialistische Verfolgungskategorien.

Vor diesem Hintergrund plädiert der LSVD-Bundesvorstand dafür, den Verfolgungsbegriff auf unterschiedliche Formen der Diskriminierung, Einschüchterung oder Überwachung auszudehnen, die an verschiedene soziale Kategorien anknüpfen.“


Der LSVD-Bundesvorstand fordert den Beirat auf, eine Form des Gedenkens zu finden, die dem Leiden lesbischer Frauen im Nationalsozialismus und einer Erinnerung daran entspricht. Die Sitzung findet am 24.11.2017 statt.


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