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150. Jahrestag: Karl-Heinrich Ulrichs fordert Straffreiheit homosexueller Beziehungen

Karl-Heinrich Ulrichs (1825 – 1895) forschte und publizierte über gleichgeschlechtliche Liebe, die er „Uranismus“ nannte, und propagierte schon im 19. Jahrhundert die Möglichkeit der Eheschließung zwischen zwei Männern, die vor zwei Monaten endlich vom Bundestag beschlossen wurde. Am Samstagabend beging das forum homosexualität münchen einen Festakt zum 150. Jahrestag der Rede von Ulrichs auf dem Deutschen Juristentag in München. Am 29. August 1867 waren mehr als 500 deutsche Rechtsgelehrte Zeuge dieses historischen Auftritts.

In München gibt es in diesem Jahr bei der Post einen Sonderstempel zu diesem besonderen Ereignis (siehe Titelbild). In Berlin war im Dezember 2016 die gesamte Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße umbenannt worden. Ein Anfang war bereits 2013 gemacht worden, allerdings zunächst nur im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. In Berlin-Mitte hatte eine ehemalige Anwohnerin gegen die Umbenennung geklagt. Ende vergangenen Jahres schließlich bestätigte das Verwaltungsgericht eine entsprechende Entscheidung des Bezirksamts Mitte.

Berufsverbot wegen Homosexualität


Ulrichs Forderung nach Straffreiheit gleichgeschlechtlicher Beziehungen im Jahr 1867 war revolutionär. Er leistete einen wesentlichen Beitrag für die spätere rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung der Homosexuellen. Ulrichs, Gerichtsassessor im Königreich Hannover, wurde mit Berufsverbot belegt, als bekannt wurde, dass er schwul war. Er gilt als der Urvater der Homosexuellenbewegung und war Vorbild für Magnus Hirschfeld, der mit der Gründung des Wissenschaftlich Humanitären Komitees 1897 die erste emanzipatorische Homosexuellenvertretung initierte. 1919 gründete Hirschfeld das “Institut für Sexualwissenschaft”, das schnell weltweite Anerkennung gewann und nach der Machtergreifung der Nazis im Jahr 1933 geplündert und zerstört wurde.

Vier Jahre nach Ulrichs Rede wurde 1871 der § 175 im Strafgesetzbuch verankert. Dessen Geschichte bis hin zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Entschädigung der Opfer des Gesetzes wurde im Festakt thematisiert.


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