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§175: Hotline für Beratung ist geschaltet

Am 22. Juni 2017 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung der Urteile nach §175 StGB und §151 StGB-DDR. In der Bundesrepublik wurden über 50.000 schwule Männer wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verurteilt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Juli werden alle Urteile automatisch aufgehoben. Eine entsprechende Rehabilitierungsbescheinigung kann bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden. Das Verfahren werde unbürokratisch ablaufen, erklärt die Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren (BISS) e.V, die eng mit dem zuständigen Bundesamt für Justiz zusammenarbeitet. Anwaltliche Hilfen würden für die Beantragung nicht benötigt, heißt es.

Wer sich informieren oder beraten lassen möchte, für den hat BISS eine Hotline eingerichtet. Man will möglichst flächendeckend über ihre Ansprüche und die Wege zu ihrer Realisierung informieren. Viele Betroffene hätten ein Interesse, ihre Ansprüche schnell und unkompliziert geltend zu machen. Manche Verurteilte warten seit 60 Jahren auf die Rehabilitierung. Bei einigen könnten die belastenden Erinnerungen dazu führen, dass sie zögern, ihre Ansprüche geltend zu machen.

[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Einigen wird es schwerfallen, wieder auf eine Strafverfolgungsbehörde zuzugehen.[/perfectpullquote]
„Einigen wird es schwerfallen, wieder auf eine Strafverfolgungsbehörde zuzugehen“, meint BISS-Vorstand Georg Härpfer. Für diese Ratsuchenden arbeitet BISS an einem Konzept der psycho-sozialen Begleitung in Zusammenarbeit mit schwulen Beratungsstellen. In dem Netzwerk arbeiten der Bundesverband Beratung & Information für NS-Verfolgte, die Deutsche AIDS-Hilfe, die BAG Schwulenberatungen, der Völklinger Kreis und Queernetz.de mit.


Forderung nach Härtefallfonds bleibt bestehen
Das Beratungsangebot richtet sich auch an diejenigen, die befürchten, von der jetzigen Rehabilitierung ausgeschlossen zu sein. BISS setzt sich weiter dafür ein, dass die diskriminierende Regelung zur Altersgrenze revidiert wird. Die Seniorenvertretung kritisiert, dass nach wie vor ein Härtefallfonds für diejenigen fehlt, die verfolgt, aber nicht verurteilt wurden, die ihre Jobs verloren oder aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden. Auch sie müssten einen Anspruch auf Entschädigung haben. Ebenso bleibt die Forderung von BISS nach einer Kollektiventschädigung bestehen, die diesen Namen verdient. Sie soll Projekte fördern, die die Verbesserung der Lebenssituation der älteren und hochbetagten Lesben und Schwulen verbessern.

Hotline/ Beratungstelefon: 0800 – 175 2017
montags – freitags: 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
mittwochs und donnerstags: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr


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