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LSVD: Anerkennung von Regenbogenfamilien stärkt Kindeswohl

Jedes dritte Kind in Deutschland kommt laut dem Deutschen Kinder- und Jugend-Monitor 2017 in nicht-ehelichen Gemeinschaften zur Welt. Bundesweit werden 9.000 Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren groß, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes im Vorjahr. An der rechtlichen Absicherung für Regenbogenfamilien mangelt es in Deutschland immer noch, u. a. weil schwule oder lesbische Paare nicht gleichberechtigt heiraten und Kinder adoptieren können. Darum geht es u.a. beim Internationalen Regenbogenfamilientag (IFED), der morgen begangen wird. Motto: „Love Makes A Family“

Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Eine fehlende rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder in Regenbogenfamilien. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Diskriminierung und fehlende Akzeptanz von familiärer Vielfalt und selbstbestimmter Lebensentwürfe schwächen aber auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Daher muss eine moderne Familienpolitik die unterschiedlichsten Formen von Familien unterstützen.


Grundlegendes Ziel des LSVD ist eine Gesellschaft, in der Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Für Regenbogenfamilien muss durch die Anpassung des bestehenden Familienrechts an die geänderte Lebenswirklichkeit Rechtssicherheit geschaffen werden. Denn die Gründung einer Regenbogenfamilie beruht immer auf einer bewussten Entscheidung zur Verantwortungsübernahme.

[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Das Recht auf Familiengründung muss für alle gelten. Es gibt keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften die Familiengründung durch Adoption oder Insemination generell zu verwehren.[/perfectpullquote]

Keine Familie darf wegen der sexuellen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Das Recht auf Familiengründung muss für alle gelten. Es gibt keinen sachlichen Grund, gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften die Familiengründung durch Adoption oder Insemination generell zu verwehren. Darum fordert der LSVD die rechtliche Gleichstellung und eine Weiterentwicklung des Familienrechts.“


Zunehmend würden auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernähmen. Auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssten im Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Gerade im Interesse des Kindeswohls müsse die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden, so der LSVD.

„Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans-* und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.“


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