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Schwule Juristen fordern schnelle Rehabilitierung der Opfer des §175

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) die Rehabilitierung schwuler Männer, die in der Bundesrepublik Deutschland nach §175 verurteilt wurden, „unbedingt noch in dieser Legislaturperiode“. Gleichlautende Schreiben gingen an die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU/CSU) und Thomas Oppermann (SPD).

„Wir erwarten von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, dass den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung jetzt schnell Gerechtigkeit widerfährt und es nicht ein Thema bleibt, das im Hinblick auf den bevorstehenden Wahlkampf diskutiert und nicht umgesetzt wird“, heißt es im Brief weiter. „Dies allein schon, weil wir es den inzwischen schon sehr betagten Opfern und der Werteordnung unserer Gesellschaft schulden.“

30 Millionen Euro für 5.000 Betroffene


Ein Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung aus dem Bundesjustizministerium liegt seit Oktober 2016 vor, wird zurzeit aber noch in der Koalition abgestimmt. Er soll Thema beim nächsten Koalitionsgipfel werden; ein kürzlich geplantes Treffen war wegen einer Erkrankung Horst Seehofers (CSU) abgesagt worden. Das Gesetz sieht vor, dass Verurteilte pauschal 3.000 Euro erhalten sollen sowie 1.500 Euro je angefangenem Jahr ihrer Inhaftierung. Das Ministerium rechnet mit bis zu 5.000 Betroffenen und einer Gesamtsumme von 30 Millionen Euro.

[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““] Es besteht die Gefahr, dass das Vorhaben noch scheitert   [/perfectpullquote]

Der schwule Grünen-Politiker Volker Beck schloss sich der Forderung an, beim nächsten
Koalitionsausschuss am 29. März „Nägel mit Köpfen“ zu machen. „Der Schaden einer Verurteilung nach § 175 StGB ging weit über die verhängte Geld- oder Freiheitsstrafe hinaus. Schon die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens konnte zur Vernichtung der bürgerlichen Existenz führen“, erklärte Beck in einer Pressemitteilung. „Eine Entschädigungsregelung muss dem Rechnung tragen und alle Schäden eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens, einschließlich Schaden an Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen berücksichtigen.“


Zuletzt hat bereits die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren zur Eile gemahnt: Die Aufhebung der Urteile und die Entschädigung seien in Gefahr, da das Gesetz sieben Sitzungswochen vor Ende der Legislaturperiode noch immer nicht in den Bundestag eingebracht worden sei.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, hatte die Verschiebung des Koalitionsausschusses vor diesem Hintergrund als „dramatisch“ bezeichnet: Es bestehe die Gefahr, dass das Vorhaben noch scheitere.

Klar sei dabei, so der Juristenverband: Kommt die Rehabilitierung nicht in dieser Legislaturperiode, werden viele der hochbetagten Opfer des §175 sie nicht mehr erleben. Eines der bekanntesten Opfer ist Klaus Born, 72 (siehe Titelfoto, rechts). Im Jahr 1965 hatte er sich auf einem Parkplatz in Berlin-Charlottenburg zum Sex mit einem Mann getroffen und war dort von der Polizei aufgegriffen und verhaftet worden. Einen Tag nach seinem 21. Geburtstag – dem damaligen Beginn der Volljährigkeit – wurde er verurteilt. Seither ist er vorbestraft, bis heute.

Deutsche AIDS-Hilfe unterstützt Forderung

Auch die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) unterstützt die Forderung nach umgehender Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des §175, der „das Leben zahlreicher Menschen ruiniert und unermessliches Leid hervorgerufen“ habe. Die Betroffenen gelten noch immer als vorbestraft.

„Die Rehabilitierung ist ein Projekt von historischer Dimension, das aufgrund des Alters der Betroffenen keinen Aufschub mehr duldet“, sagt DAH-Vorstand Manuel Izdebski.


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