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DFB: Verfahren wegen homophobem Banner eingestellt

Es war am 22. Oktober 2016, als beim Spiel Hertha BSC gegen den 1. FC Köln ein homophobes Spruchband auftauchte: In der Ostkurve des Berliner Olympiastadions zeigte die Ultra-Fangruppe Harlekins ein Transparent mit den Worten: „WH 96: Lieber eine Mutter als zwei Väter“.

Es spielte an auf eine Auseinandersetzung zwischen Berliner Ultras, den Harlekins, und Kölner Ultras, der „Wilden Horde 1996” (WH 96). Im Auswärtsspiel von Hertha BSC in der Saison zuvor hatten nämlich Kölner Ultras ein Transparent mit der Aufschrift: „HB 98: 11 glückliche Väter und 1 glückliche Mutter“ an die Harlekins adressiert. Und diese damit lächerlich zu machen versucht, weil die auf ihrer Internetseite verkündet hatten: „Mittlerweile sind sechzehn Harlekins-Mitglieder Eltern, ein stolzer Anteil bei knapp über fünfzig Mitgliedern insgesamt.“

Der Berliner Erstligist interpretierte das Spruchband als homophob motiviert und twitterte noch am Abend nach dem Spiel: „Lasst doch den Blödsinn sein. Hertha BSC distanziert sich seit jeher von jeder Form der Diskriminierung.“


Hertha BSC zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt

Nach dem Vorfall ermittelte der DFB-Kontrollausschuss – es drohe der Hertha eine Geldstrafe von mindestens 10.000 Euro, hieß es damals in Medienberichten. Doch auf ein Urteil musste man lange warten. Nun ist das Verfahren eingestellt worden, teilten DFB und Hertha BSC auf Anfrage der Mannschaft mit, wobei der DFB etwas differenzierter antwortete. Zunächst hieß es, Hertha BSC wurde am 16. Februar 2017 „wegen mehrerer Zuschauervorkommnisse“ zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt, und das Zeigen des Banners sei in dem Verfahren, in dem „mehrere Einzelfälle“ abgehandelt wurden, „mit aufgegangen“. Auf der DFB-Seite war von unerlaubtem Einsatz von Pyrotechnik die Rede, das Banner wurde nicht erwähnt.

Auf erneute Nachfrage erklärte der DFB jetzt:


„Der Vorgang bezüglich des […] Banners wurde in das Urteil (24.000 Euro Gesamtgeldstrafe) mit einbezogen und entsprechend § 154 Strafprozessordnung (Beschränkung der Strafverfolgung) behandelt, da dieser Einzelfall gegenüber den weiteren in dem Urteil vom 16. Februar 2017 behandelten Fällen nicht beträchtlich ins Gewicht fiel. Dies rechtfertigte sich vor folgendem Hintergrund:

[perfectpullquote align=“full“ cite=““ link=““ color=““ class=““ size=““]Die Arbeit von Hertha BSC gegen Homophobie ist beispielhaft.[/perfectpullquote]

Hertha BSC hat nach dem Vorkommnis umgehend eine schriftliche Erklärung der Geschäftsführung auf die Homepage gestellt, in der sich Hertha BSC ausdrücklich von dem Banner und jeglicher Form von Diskriminierung distanziert hat. Des Weiteren hat die Mannschaft von Hertha BSC bei dem anschließenden Pokalspiel gegen den FC St. Pauli  ein Aufwärmtrikot mit dem Aufdruck „Hertha BSC für Toleranz“ (Toleranz gedruckt in Regenbogenfarbe) getragen. Schließlich war zu berücksichtigen, dass Hertha BSC bereits im Oktober 2007 an einem ersten Aktionsabend gegen Homophobie teilgenommen und die Erklärung „Gegen Homophobie im Fußball“ mit unterzeichnet hat.

Ferner präsentierte Hertha BSC am 16.02.2014 bei dem Bundesliga-Spiel gegen den VfL Wolfsburg im eigenen Medienzentrum die Maneo-Socialspots zu „Homophobie im Fußball“. Mitarbeiter von Hertha BSC nahmen zudem im Oktober 2016 an der Football-Pride-Week teil, bei der im Rahmen einer mehrtägigen Fußballkonferenz zum Thema Homophobie im Fußball Strategien gegen Homophobie entwickelt wurden. Schließlich wurde auch die Teilnahme der „Hertha-Junxx“ [Herthas schwul-lesbischer Fußballfanclub, Anm. d. Red.] am Christopher-Street-Day in Berlin im Juli 2016 von Hertha BSC und gemeinsam mit dem Berliner FV unterstützt.“

Der DFB lobt die „vielfältigen Aktionen“ von Hertha BSC gegen Homophobie schließlich sogar als „beispielhaft“.


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