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CVP will Ehe als «Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau» definieren

Die Definition soll in der Bundesverfassung verankert werden

cvp ehedefinition
Mit einer Initiative will die CVP die traditionelle Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in der Verfassung verankern. (Bild: Patrick Mettraux)

Mit ihrer Initiative will die CVP die traditionelle Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» in der Verfassung verankern. Es hagelt Kritik von links bis rechts, denn eine Öffnung der Ehe für LGBT-Menschen wäre somit gefährdet. CVP-Präsident Christophe Darbellay und CVP-Politiker Markus Hungerbühler äussern sich zum Vorgehen ihrer Partei.

Währenddem sich die LGBTIQ-Community über die Heilsarmee als mögliche Vertretung der Schweiz am nächsten Eurovision Song Contest empörte, schien sie von einem anderen Ereignis völlig kaltgelassen: Am 5. November reichte die CVP zwei Familieninitiativen bei der Bundeskanzlei in Bern ein. Auf den ersten Blick sehen sie wie zwei gewöhnliche Steuerinitiativen aus. Die eine fordert die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung verheirateter Paare (auch «Heiratsstrafe» genannt), die andere will Kinder- und Ausbildungszulagen von den Steuern befreien.

Mit der ersten Initiative verfolgt die CVP aber auch ideologische Absichten, wie sich beim Durchlesen des Initiativtexts herausstellt. Sie will die Bundesverfassung mit folgendem Artikel ergänzen:

«Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebens gemeinschaft von Mann und Frau.»

Brisant: Dieser Passus grenzt nicht nur Schwule, Lesben und Transgender auf diskriminierende Art und Weise aus, sondern würde auch die Ehe in der Bundesverfassung wortwörtlich als heterosexuelle Beziehung definieren und eine mögliche Öffnung der Ehe für alle Erwachsenen erschweren. Bis heute steht unter Artikel 14 lediglich: «Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.»


Der grosse Protest innerhalb der LGBT-Community blieb aus. Politische Organisationen wie Pink Cross und Transgendernetwork Switzerland veröffentlichten eine Medienmitteilung, in der sie bedauern, «dass die CVP-Volksinitiative eine dermassen restriktive Definition der Ehe verankern will.» Die Lesbenorganisation LOS und der Dachverband Regenbogenfamilien schrieben in einer weiteren Medienmitteilung, «die Ehe als Vereinigung von Mann und Frau zu definieren schliesst dauerhaft die Tür zum sozialen Wandel, der die heutige Realität widerspiegelt.»

Auch Alan David Sangines, offen schwuler und in der Szene stark engagierter SP-Gemeinderat der Stadt Zürich, ärgerte sich über diesen Passus im Initiativtext und liess dem Frust auf seinem Blog (alandavidsangines.blogspot.ch) freien Lauf.
Als Antwort auf die Kritik von Pink Cross und LOS schaltete die CVP eine Medienmitteilung auf ihrer Website auf, in der Marianne Binder, Kommunikationschefin der CVP Schweiz, die Formulierung der Initiative verteidigt:

«… die Definition [der Ehe] ist bereits heute [in der Bundesverfassung] verankert. Bei der Abstimmung über die neue Bundesverfassung wurde die Ehe in Übereinstimmung zu Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention von Bundesrat, Parlament und Volk ausdrücklich im traditionellen Sinn interpretiert und festgelegt.Nachzulesen ist dies in der Botschaft des Bundesrates zur neuen Bundesverfassung vom 20. November 1996 auf den Seiten 154 und 155.»

Man müsse die Ehe umschreiben, wenn man die Diskriminierung der Ehe abschaffen wolle, heisst es weiter. Binder schreibt, dass gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft ebenso wie verheiratete Paare von der Abschaffung der «Heiratsstrafe» profitieren würden.


Doch auch ein Blick auf den besagten Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention schliesst eine Ehe zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau nicht aus: «Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.»

Uneinigkeit bei der CVP?
Mit dieser Medienmitteilung als Antwort hätte die ganze Diskussion auch beendet sein können, wäre nicht Thomas Ley, Journalist beim Tagesanzeiger, über Sangines’ Blog gestolpert. Er griff die Thematik auf und veröffentlichte den Artikel «Die CVP im Familienknatsch mit Schwulen und Lesben» sowie das Interview «Ehe und eingeschriebene Partnerschaft sind nicht dasselbe» mit Gerhard Pfister, dem Zuger Nationalrat und Leiter der Familieninitiativen. Auch Markus Hungerbühler, offen schwuler Gemeinderat und Präsident der CVP Stadt Zürich, kam im Artikel zu Wort: «Da wird wieder etwas künstlich hochgekocht. Für das Ziel einer gleichgeschlechtlichen Ehe wird man diesen Satz auch wieder ändern können.»

Wäre es nicht geschickter gewesen, die Definition in der Initiative offen zu lassen? Nationalrat Pfister wollte im Interview nichts davon hören: «Wir fragten auch Homosexuelle in unserer eigenen Partei … Vertreter wie der von Ihnen befragte Stadtzürcher CVP-Präsident Markus Hungerbühler konnten absolut damit leben. Also blieben wir bei unserer Linie.»

Gegenüber Mannschaft Magazin dementierte Markus Hungerbühler die Aussage von Pfister: «Dies ist so nicht korrekt. Ich habe den Text der Initiative erst gesehen, als diese schon eingereicht war.»

Ley lässt auch Bernhard Ehrenzeller, Professor für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, zu Wort kommen. Er warnte, dass eine Umschreibung des Ehebegriffs, wie die CVP es vorschlägt, die Berücksichtigung anderer Lebensgemeinschaften, sprich homosexuelle Ehen, in Zukunft klare Grenzen setzen könnte. Er bestätigte auch, dass der erste Satz mit der steuerrechtlichen Natur der Initiative nichts zu tun habe: «Die Definition der Ehe hätte man in der Familieninitiative auch offen lassen können. Zumindest verfassungsrechtlich war das keine Notwendigkeit.»

«Pfister und Hungerbühler widersprechen sich gegenseitig. Wir wissen nicht, was stimmt», ärgert sich Alan David Sangines. «Fakt ist aber, dass Hungerbühler offensichtlich nie Kritik an der Initiative geäussert hat und als erste Reaktion auch gegenüber den Medien meinte, das sei künstlich hochgekocht und der Mannschaft gegenüber noch immer von ‹starker Emotionalisierung› spricht.»

Vom Vorteil, dass verheiratete Ehepaare wie auch eingetragene Partner von der Initiative profitieren würden, hält Sangines nichts. «Hätte man gewollt, dass wir profitieren, hätte man dies in der Initiative auch so erwähnt und nicht versucht klar zu machen, dass es nur um die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau geht.»

Auch Thomas Fuchs, offen schwuler SVP-Grossrat der Stadt Bern und Alt-Nationalrat, kritisiert die CVP. Er erinnert an die Plakate von Hungerbühler und seinem Partner, auf denen man die CVP als junge, freche und moderne Partei angepriesen habe: «Damit ist es nach den Wahlen offenbar bereits wieder vorbei. Neu versteht man unter Ehe explizit nur noch die Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Damit würden wir um Jahre zurückfallen und die Errungenschaften der registrierten Partnerschaft wieder verlieren. Das darf nicht sein und muss dringend korrigiert werden.»

Ob bewusst formuliert oder nicht, der erste Satz der CVP-Familieninitiative erweist sich als Stolperstein für die Glaubwürdigkeit der CVP und macht aus dem vermeintlichen Steuergeschenk eine verhängnisvolle Mogelpackung für eingetragene Schwule und Lesben. Die Bundesverfassung gewährleistet das Recht auf Ehe; in welchen Worten sie interpretiert wird, steht in den kommenden Jahren zur Debatte.


Interview: «Diese Differenzierung ist zu respektieren.»

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Christophe Darbellay, CVP-Nationalrat und Präsident CVP Schweiz. (Bild: zvg)
CVP-Präsident Christophe Darbellay macht im Interview klar, dass die eingetragene Partnerschaft nicht mit einer Ehe gleichzusetzen ist.

Herr Darbellay, wollte die CVP mit dem ersten Satz der Familieninitiative bewusst eine allfällige Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ausklammern?
Der erste Satz der Familieninitiative ist keine Erfindung der CVP. Die Ehe wird als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau verstanden.

Die Definition der Ehe ist in der Bundesverfassung nicht wortwörtlich festgehalten.
Die Formulierung orientiert sich, wie gesagt, an der heutigen Verfassung und dem Gesetz. Die Formulierung ist eine Fortsetzung einer Position, die einen Unterschied macht zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe. Mit der registrierten Partnerschaft, für welche sich die CVP und im Speziellen auch die damalige CVP-Bundesrätin Ruth Metzler sehr eingesetzt hat, besteht für homosexuelle und lesbische Paare ein weitgehend der Ehe angenähertes Lebensmodell, aber es ist der Ehe nicht gleichgestellt. Diese Differenzierung ist zu respektieren. Wollte man eine komplette Gleichstellung, sind dazu vorerst die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bedingungen anzupassen.

Mit diesem ersten Satz der Initiative verspielen Sie sich die Unterstützung vor allem von den Linken. Wieso hat die CVP in der Initiative die Definition der Ehe nicht einfach weggelassen?
Es gibt einen Unterschied zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe. Zu diesem Unterschied stehen wir. Dass aber auch bei den eingetragenen Partnerschaften die finanzielle und steuerliche Diskriminierung gegenüber Konkubinatspaaren aufzuheben ist, haben wir immer klar gemacht.

Wäre die CVP bereit, einen Gegenvorschlag zu akzeptieren, der sich einzig auf die Abschaffung der «Heiratsstrafe» konzentriert und die Definition der Ehe weglässt?
Warten wir die Parlamentsdebatte einmal ab. Wenn jetzt von links gesagt wird, man hätte ansonsten nichts gegen die Abschaffung der Heiratsstrafe, kann man darüber ja einmal diskutieren. Wichtig ist uns einfach, dass es nicht auf die Individualbesteuerung hinausläuft, denn diese ist der Wahlfreiheit des Familienmodells abträglich.
Und zum dritten Mal: Auch wenn man die Definition der Ehe in einem allfälligen Gegenvorschlag weglassen würde, ändert es nichts an der Definition der Ehe in der Bundesverfassung. Möchte man die Definition ändern, müsste man die Verfassung ändern. Das könnte man beispielsweise mit einer Initiative tun.

Die Werte, die mit der traditionellen Ehe verbunden sind, befinden sich seit Jahren im Wandel. Sind Sie der Meinung, dass die Gesetzgebung in der Schweiz diesem Wandel Rechnung tragen sollte?
Ich persönlich nicht. Für mich gibt es einen Unterschied zwischen einer eingetragenen Partnerschaft und einer Ehe. Ich sage das ganz offen.

In den USA kämpfen die Republikaner seit langem dafür, die Ehe als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau in der Verfassung zu verankern und so homosexuelle Paare auszuklammern. Begrüssen Sie dieses Vorgehen?
Ich würde mich nicht aktiv dafür einsetzen. Ich setze mich aber auch in der Schweiz nicht für die Abschaffung des traditionellen Ehebegriffs in der Verfassung ein.


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